AGB

AGB

AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

der Firma floristik-leben, A-2326 Lanzendorf

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen meines Unternehmens. Für den Fall, dass allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers meiner nachgenannten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen entgegenstehen, widersprechen wir diesen ausdrücklich. Diese verpflichten mich auch dann nicht, wenn ich ihnen nicht nochmals nach Eingang bei mir ausdrücklich widersprochen haben. Alle Tätigkeiten für und an den Kunden gelten als Arbeitszeit. Die Arbeitszeitabrechnung erfolgt in Viertelstundentaktung. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, werden volle Arbeitstage zur Verrechnung angesetzt die sich an den jeweiligen Öffnungszeiten orientieren.

2. Preise/Zahlungsmodalitäten

Preise für Leistungen entnehmen sie der aktuellen Preisliste/personalisiertes Angebot. Werkstückpreise entnehmen sie soweit nicht anders vereinbart aus geltenden Kostenvoranschlägen. Mangels anderweitiger Vereinbarungen gelten für den einzelnen Kaufvertrag unsere jeweils aktuellen, jederzeit abrufbaren Tagespreise als vereinbart. Anfallende Parkgebühren und die Anfahrt(0,67€/km) sind vom Kunden zu zahlen.

Reservierungsgebühr

Wollt ihr den Termin bei mir fixieren, wird eine Reservierungsgebühr fällig. Sie beträgt 150€.

Sie dient zu eurer Sicherheit mich auch wirklich als Floristin an diesem Tag zu haben, beinhaltet eine ausführliche Beratung (1-1,5h) und die Erstellung des Angebotes.

Sollte der Auftrag nicht zu Stande kommen (das ist sooooooo selten 😉) bekommt ihr 50€ zurück. Der Rest ist für die Beratungszeit und Angebotserstellung.

Darf ich euch begleiten, werden die 150€ vom Rechnungswert abgezogen.

Anzahlung

Die Anzahlung beträgt 1/3 vom Auftragswert und ist direkt nach der Auftragserteilung zu zahlen. Der Restbetrag ist bin 10Tage vor dem Termin auszuzahlen.

3. Gefahrübergang

Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Bestellers mit dem Verlassen unseres Lagers, spätestens mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, geht die Gefahr, auch bei vereinbarter Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Besteller über. Soweit wir mit dem Besteller keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen haben, sind unsere Rechnungen sofort ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Neukunden zahlen den ersten Aufrag in Bar oder in Vorkasse. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, bei sonstigen Zahlungsüberschreitungen oder im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 12% p.a. zu verlangen, wobei die Geltendmachung eines nachgewiesenen, weitergehenden Verzugsschadens unberührt bleibt; es bleibt dem Besteller unbenommen, nachzuweisen, dass uns ein Verzugsschaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

4. Stornierung von Aufträgen/Kurse

Kann der Kunde/Besteller einen Aufrag nicht einhalten, muss das in schriftlicher Form bekannt gegeben werden. Es gelten folgende Stornierungskosten: ab 10 Wochen vor Auftragsstart 40% vom Auftragswert, ab 8 Wochen vor Auftragsstart 50% vom Auftragswert, ab 6 Wochen vor Auftragsstart 60% vom Auftragswert, ab 4 Wochen vor Auftragsstart 80% vom Auftragswert, ab 2 Wochen vor Auftragsstart 100% vom Auftragswert. Im Auftragswert inbegriffen sind sämtliche mit dem Auftrag verbundenen Kosten, auch Unterkunft und geleistete Vorarbeiten jeglicher Art.

Kurse

Es gelten die gleichen Stornobedinungen. Eine Rückzahlung des Kursbeitrages ist nicht möglich. Gerne kann der Teilnahmeplatz von ihnen an eine andere Person weitergegeben werden.

5. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. Wird zwischen uns und dem Besteller das Scheck-Wechsel-Verfahren durchgeführt, so bleibt der Eigentumsvorbehalt solange bestehen, bis wir aus dem Wechsel rechtlich nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Das gleiche gilt bei sonstigen Eventualverbindlichkeiten, die wir für den Besteller eingehen.

Alle Aufnahmen (u.a. Fotos) sowie Werbeentwürfe unterliegen wenn nicht anders schriftlich festgehalten dem Urheberrecht und allen Rechten auf Veröffentlichung und Vermarktung.

Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung nebst Nebenrechten in dem sich aus den folgenden Absätzen ergebenden Umfang auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware bzw. die abgetretenen Forderungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung oder Verpfändung, ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller hat uns von Pfändungen unverzüglich unter Angabe des Pfandgläubigers zu benachrichtigen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.

Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung bezüglich der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar in voller Höhe. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungsbetrages abgetreten.

Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen diese Einzugsermächtigung; hierzu sind wir bei Zahlungsrückstand des Bestellers sowie bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung der Forderungen erheblichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. zur Verfügung zu stellen. In den Fällen des Zahlungsrückstandes oder der wesentlichen Vermögensverschlechterung können wir ferner Rückgabe der Vorbehaltsware oder Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers verlangen; in diesen Fällen sind wir auch berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware sicherzustellen. Derartige Maßnahmen gelten nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als insgesamt 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.

7. Scheckzahlungen

Soweit die Bezahlung für eine Bestellung durch Scheck erfolgt, hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, auf das der Scheck gezogen wird, über eine ausreichende Deckung verfügt. Verfügt das Konto nicht über eine ausreichende Deckung, so haftet die Geschäftsführung des Bestellers persönlich.

8. Gewährleistung

Mängelrügen wegen nicht verdeckter Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwölf Stunden seit Gefahrübergang fernmündlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Telefax zu rügen, soweit der Besteller nicht Verbraucher ist.
Die Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz verjähren gegenüber Bestellern, die nicht Verbraucher sind, innerhalb von drei Monaten.
Ansprüche auf Schadensersatz sind mit Ausnahme der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit sowie für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl

Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen ist Wien.
Gerichtsstand, auch bei Wechsel- und Schecksachen, ist Wien. Wir können den Kunden jedoch auch an seinem Sitz verklagen. Im Übrigen ist Wien Gerichtsstand für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Österreich verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Österreich. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die unserem in der ganz oder teilweisen unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteienwillen am nächsten kommt.